Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Ingelheim

    Für Bußgeldangelegenheiten der Stadt Ingelheim gelten folgende Zuständigkeiten: 

    Für den ruhenden Verkehr: Frau Tanja Seckler

    Für den fließenden Verkehr: Frau Gundi Deufel

    Für andere Bußgeldangelegenheiten: Frau Christin Klesy


  • Teaser

    Wenn Sie Einsicht in Ihre Akte haben möchten? Dann müssen Sie die Akteneinsicht beantragen

  • Voraussetzungen

    • Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
    • Es darf der Einsicht kein schutzwürdiges Interesse Dritter entgegen stehen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Identitätsnachweis wie Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
    • Akteneinsicht durch einen Dritten ist wird die unterschriebene Vollmacht der/des Betroffenen notwendig.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Akteneinsicht fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende