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Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.Spezielle Hinweise für - Stadt IngelheimVeränderungssperren können Sie auf der Homepage der Stadt Ingelheim am Rhein einsehen.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt Ingelheim§ 14 Baugesetzbuch (BauGB)
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Vera Bucuta
- Sigrid HelmAbteilungsleitung
- Mario Kreit
- Uta Lindenblatt
- Bettina Weiler