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Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Spezielle Hinweise für - Stadt IngelheimEine Wohnsitzanmeldung ist auch digital unter www.wohnsitzanmeldung.gov.de möglich.
Für diesen digitalen Dienst benötigen Sie:
- Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
- Smartphone mit NFC-Schnittstelle, oder PC mit Kartenlesegerät
- AusweisApp 2
-Nutzerkonto (vorzugsweise BundID)
- Wohnungsgeberbestätigung im pdf-FormatInformationen zur BundID erhalten Sie unter BundID
Teaser
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Ingelheim
Sofern Sie Ihren Wohnsitz nicht online anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Stadt Ingelheim am Rhein, wenn dies Ihr Wohnsitz ist.
Das Einwohnermeldeamt der Stadt Ingelheim am Rhein ist ausschließlich nur über eine Online-Termin-Buchung erreichbar!