Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Ingelheim

    Mit Ihrem Personalausweis erhalten Sie die Online-Ausweisfunktion (eID). Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen die Behördengänge oder geschäftlichen Angelegenheiten einfachc elektronisch. Das spart zeit, Kosten und Wege. Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt.

    Sie müssen vor Nutzung der eID Funktion die Transport-PIN, die Ihnen per Brief mitgeteilt wird, in Ihre persönliche PIN ändern. Hierzu benötigen Sie die AusweisApp, diese Software erhalten Sie kostenlos auf den Internetseiten des Bundes unter www.ausweisapp.bund.de.

    Sie benötigen zur Nutzung:

    • einen Internetzugang
    • den neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion (seit 15.07.2017 grundsätzlich eingeschaltet)
    • die persönliche sechsstellige Geheimnummer (PIN)
    • ein geeignetes Smartphone bzw. einen PC mit Kartenlesegerät bzw. die AusweisApp2 

    PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
    Online-Ausweis noch nicht aktiviert? Eigene PIN mal gesetzt, aber vergessen? PIN-Brief verlegt? das geht vielen Bürger*innen so, die Ihren Online-Ausweis nutzen möchten. Bürgerämter machen die Online-Ausweisfunktion innerhalb weniger Minuten einsatzbereit.


  • Voraussetzungen

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Keine.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Ingelheim

    Umgang mit der Online-Ausweisfunktion (Video):
    www.ausweisapp.bund.de/videotutorials 


An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende