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Ingelheim-Pass
Leistungsbeschreibung
Der Ingelheim-Pass richtet sich an Personen und Familien, die über ein geringes Einkommen verfügen oder sich in ähnlich schwierigen Lebensumständen befinden.
Die Stadt Ingelheim am Rhein möchte diesen Personen und Familien mit dem Ingelheim-Pass die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Ingelheim am Rhein erleichtern.
Wer kann den Ingelheim-Pass erhalten?
Alle Personen, die in Ingelheim mit Hauptwohnsitz leben und Empfängerinnen / Empfänger von:- Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
- von Asylbewerberleistungen (AsylblG)
- Wohngeldleistungen (WoGG)
- von Kinderzuschlag für ihre minderjährigen in ihrem Haushalt lebenden Kinder
- von Bundesausbildungsförderung (BAföG) sind
- die aufgrund Ihrer Einkommenssituation für einen ggfs. anfallenden Kindergartenbeitrag eine Beitragsbefreiung bzw. Beitragsermäßigung auf den niedrigsten Beitragssatz erhalten
- die aufgrund ihrer Einkommenssituation einen Anspruch auf Lernmittelfreiheit für die in ihrem Haushalt lebenden Kinder und Jugendlichen haben
Voraussetzung:
Vorlage des jeweiligen Nachweises über die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis sowie eines von der Antragstellerin oder dem Antragsteller auf seine Kosten zu beschaffenden eigenen Lichtbildes. Eine Erledigung auf dem Postweg oder durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Für jedes berechtigte Familienmitglied wird ein eigener Ausweis ausgestellt. Der Ausweis enthält den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnsitz des Berechtigten.
Der Pass belegt deutlich erkennbar den jeweiligen Gültigkeitszeitraum.
Gültigkeit des Passes:
Der Ingelheim-Pass wird für die Dauer des im Bescheid (der als Nachweis über die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis vorzulegen ist) eingetragenen Bewilligungszeitraumes, jedoch längstens für ein Jahr, ausgestellt. Er kann verlängert werden. Im Verlängerungsfall sind die entsprechenden Nachweise sowie ggfs. ein neues (auf Kosten des Antragstellers zu beschaffendes) Lichtbild erneut vorzulegen.Welche Vergünstigungen bietet der Ingelheim-Pass:
Kostenlose Nutzung von:- aller Busverbindungen im Stadtgebiet Ingelheim (Wabe 320). Gilt in allen Zügen des Nahverkehrs (RE, RB, S-Bahn - zweite Wagenklasse) und Bussen als RNN-Fahrkarte in der Stadt Ingelheim in der Wabe 320 (ohne Gau-Algesheim) in der 2. Klasse. Der Übergang in die erste Wagenklasse ist gegen Zahlung des 1. Klasse-Zuschlags möglich. Weitere Einzelheiten siehe Anlage 6 der RNN-Tarifbestimmungen
- Freibad Ingelheim
- Mediathek Ingelheim (Entleihen von Büchern)
- Freibad Ingelheim
Berechtigung zum Bezug von Lebensmitteln /- zum Besuch:
- Ingelheimer Tafel / Caritas
- DRK Kleiderkammer
Mögliche Ermäßigungen:
- Vergünstigtes Essen im Mehrgenerationenhaus
- Regionalbad „rheinwelle“
- Kulturelle Veranstaltungen in Ingelheim
bspw. Konzerte, Theateraufführungen, Ausstellungen, Führungen bei einem Besuch des Museums
an der Kaiserpfalz, Veranstaltungen der kING,
an Maßnahmen / Veranstaltungen der Jugendabteilung/Seniorenabteilung
(Bezuschussung in Höhe von 26 Euro pro Veranstaltung. Bei einem Kartenpreis, welcher über
diesen hinausgeht, nochmal 50% des Restbetrags.)
Eintrittskarten sind persönlich an der Tourist-Information (IKUM) bzw. in der städtischen Jugendabteilung /- dem Seniorenbüro zu beziehen.
Allgemeine Hinweise:
Durch die Berechtigung für den Ingelheim-Pass haben Sie jedoch keinen direkten Rechtsanspruch auf die Vergünstigungen, da der Ingelheim-Pass eine freiwillige Leistung der Stadtverwaltung Ingelheim ist, welche sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln richtet.
Bei widerrechtlicher Benutzung kann der Ingelheim-Pass eingezogen werden. Bei missbräuchlicher Verwendung kann Anzeige erstattet werden.
Der Ingelheim-Pass ist nicht übertragbar und dient nicht als Identitätsnachweis. Bei einem Wegzug aus Ingelheim oder dem Wegfall der Voraussetzungen, die der Ausstellung des Ingelheim-Passes zugrunde lag, ist dieser zurückzugeben.Welche Unterlagen werden benötigt?
Voraussetzung:
Vorlage des jeweiligen Nachweises über die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis sowie eines von der Antragstellerin oder dem Antragsteller auf seine Kosten zu beschaffenden eigenen Lichtbildes.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Wo kann der Ingelheim-Pass ausgestellt werden:
Der Ingelheim-Pass kann bei persönlicher Vorsprache bei der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein - Amt für Familien, Bildung und Sport- 50/1, Gartenfeldstraße 10; 55218 Ingelheim während der Sprechzeiten sofort ausgestellt werden.