Förderung der Anschaffung von Lastenfahrräder und Fahrradanhänger

  • Leistungsbeschreibung

    WICHTIGER HINWEIS:

    Bitte beachten Sie, dass das Förderprogramm "Ingelheim am Rhein mobil - Lastenfahrräder und Fahrradanhänger" der Stadt Ingelheim am Rhein ab dem 01.01.2025 nicht mehr angeboten wird. 

    Um noch für die Förderung berücksichtigt werden zu können, muss Ihr Antrag spätestens am 31.12.2024 bei der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein eingegangen sein (Poststempel oder Eingangsdatum der E-Mail). Nach dem 31.12.2024 eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.


    Das Förderprogramm „Ingelheim mobil - Lastenfahrräder und Fahrradanhänger" verfolgt die folgenden Ziele der Stadt Ingelheim am Rhein:

    • Zunahme von Lastenfahrrädern soliden Anteil der schadstoffarmen, lärmreduzierten und flächensparenden Mobilität im Stadtgebiet erhöhen 
    • Senkung der lokalen CO²-Emissionen im Sinne des Klimaschutzes durch eine Minderung des Verbrauchs von fossilen Energieträgern
    • „Die größten Potenziale im Bereich Verkehr, deren Aktivierung für eine zunehmende klimafreundliche Mobilität notwendig ist, liegen in der Förderung der Verlagerung des Motorisierten Individualverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel, wie dem ÖPNV, (Elektro-) Fahrrad oder zu Fuß gehen." (Zitat aus dem Klimaschutzteilkonzept - Klimaschutzfreundliche Mobilität für die Stadt Ingelheim.)

    Die Stadt Ingelheim am Rhein gewährt Privatpersonen, Unternehmen oder Soloselbstständigen (einschließlich freiberuflich Tätige), gemeinnützigen Organisationen, Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften und Glaubensgemeinschaften mit Hauptwohnsitz bzw. Sitz, Betriebsstätte (§ 12 AO) oder Niederlassung in Ingelheim am Rhein im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Maßgabe dieser Richtlinie Fördermittel für die Anschaffung von Lastenfahrrädern ohne und mit Elektrounterstützung und Fahrradanhänger. Die Gewährung der Zuschüsse ist eine freiwillige Leistung der Stadt Ingelheim am Rhein, auf deren Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht.

    Näheres erfahren Sie aus der Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Lastenfahrräder und Fahrradanhänger.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende