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Wohnraumförderung: Förderung der Bildung und Modernisierung von Mietwohnraum
Leistungsbeschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz bietet diese Förderprogramme an, um insbesondere die Versorgung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnungen versorgen können, zu unterstützen.
Es werden sowohl der Mietwohnungsbau als auch die Modernisierung von Mietwohnraum gefördert. Die Förderung erfolgt mittels Darlehen und Tilgungszuschüssen.
Die Mietwohnraumförderung richtet sich an Interessenten, die bereit sind, Mietwohnraum an Haushalte mit Einkommen innerhalb oder von nicht mehr als 60 % über der Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnrauförderungsgesetz (LWoFG) zu überlassen.
Der Antrag ist direkt an die Investitions- und Strukturbank (ISB) zu richten. Für alle Programme der Mietwohnraumförderung gilt, dass der Empfänger als Gegenleistung für die Fördergelder Pflichten, insbesondere Belegungs- und Mietbindungen, übernimmt. Er verpflichtet sich, nur an Haushalte, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten, zu vermieten.
Die veröffentlichten Förderprogramme definieren die Fördervoraussetzungen und -konditionen abschließend. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, selbst wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen. Es wird auch nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden. Die Förderung wird auf der Grundlage dieser Programme sowie durch Förderzusagen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel jeweils für einzelne Projekte gewährt. Förderempfänger können dabei sowohl inländische als auch ausländische Investoren (z. B. Unternehmen, Privatpersonen) sein. Die Förderung steht allen zu gleichen Konditionen offen, die ein nach dem Förderprogramm beschriebenes bauliches Vorhaben umsetzen und die geforderten Belegungs- und Mietbindungen einhalten.
Die Förderentscheidung (Förderzusage) bestimmt insbesondere den Förderzweck, die Höhe und Einsatzart der Zuwendungen sowie Art und Dauer der vom Förderempfänger einzuhaltenden Belegungs- und Mietbindungen.
Weiterführende Informationen zur Wohnraumförderung finden Sie auf der Homepage der ISB.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Die ISB erhebt für die Erteilung der Förderzusage eine Bearbeitungsgebühr.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit den baulichen Maßnahmen darf vor Erteilung der Förderbestätigung nicht begonnen sowie keine Auftragserteilungen und Materialbestellungen vorgenommen werden.
Rechtsgrundlage