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Wohnraumförderung: Förderung der Bildung und Modernisierung von Wohnraum zur Selbstnutzung
Leistungsbeschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz bietet diese Förderprogramme an, um Haushalte, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind, bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen.
Es werden der Erwerb und der Bau sowie die Modernisierung von Wohnraum zur Selbstnutzung gefördert. Ergänzend dazu wird auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen unterstützt. Die Förderung erfolgt mittels Darlehen und Tilgungszuschüssen.
Diese Förderprogramme richten sich an Haushalte, deren Einkommen nicht mehr als 60 % über der Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnrauförderungsgesetz (LWoFG) liegt.
Umgesetzt werden die Förderprogramme von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Der Antrag wird bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung gestellt. Zuständig ist die Kreis- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet der zu fördernde Wohnraum liegt bzw. liegen wird. Diese prüft den berechtigten Personenkreis, den Gegenstand der Förderung, die Förderquote und die maximale Höhe des Darlehens. Liegen die Fördervoraussetzungen vor, erteilt die zuständige Behörde den Antragsteller*innen eine Förderbestätigung und leitet den Förderantrag an die ISB weiter.
Die ISB prüft, ob die Belastung für die Antragsteller*innen auf Dauer tragbar ist. Die veröffentlichten Förderprogramme definieren die Fördervoraussetzungen und -konditionen abschließend. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, selbst wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen. Es wird auch nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.
Die Förderung wird auf der Grundlage dieser Programme sowie durch Förderzusagen der ISB jeweils für einzelne Projekte gewährt. Förderempfänger können dabei sowohl inländische als auch ausländische Investoren (z. B. Unternehmen, Privatpersonen) sein.
Weiterführende Informationen zur Wohnraumförderung finden Sie auf der Homepage der ISB.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Die Entscheidung der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung über eine Förderbestätigung ist kostenfrei. Die ISB erhebt für die Erteilung der Förderzusage eine Bearbeitungsgebühr.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Förderung des Erwerbs von vorhandenem Wohnraum zur Selbstnutzung muss innerhalb von 2 Monaten ab Datum des Kaufvertrags bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung eingehen. Bei baulichen Maßnahmen dürfen Auftragserteilungen und Materialbestellungen erst vorgenommen werden, wenn die Förderbestätigung erteilt wurde. Gleiches gilt für die Aufnahme der Bautätigkeit.
Rechtsgrundlage