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Aufstellung von Transparenten/Banner
Leistungsbeschreibung
Die öffentlich gewidmeten Flächen können zum Teil zur gewerblichen Nutzung an Dritte vergeben werden. Eine Sondernutzungserlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt.
Max. 14 Tage dürfen die Transparente pro Anlass aufgehängt werden.
Voraussetzungen
Angebracht werden können nur Transparente, die aus winddurchlässigem und wasserabweisendem Material (Netzvinyl) bestehen (Länge min. 4,00 m und max. 5,00 m, Höhe 0,75 m). Diese müssen an den Enden mit reißfesten Schnüren zur Befestigung an den Masten versehen sein, wobei von einer Überspannbreite von max. 15 m auszugehen ist. Außerdem müssen die Transparente an der Oberseite im Abstand von ca. 1,00 m mit Ösen (Innendurchmesser 10 mm) versehen sein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anbringung erfolgt durch den städtischen Bauhof, wofür Kosten inkl. MwSt. in Höhe von 196,35 € pro Transparent entstehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Aufstellung schriftlich zu stellen.
Rechtsgrundlage
§ 41 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG)
Anträge / Formulare