Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Öffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für jede Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.

    Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Ingelheim

    Plakatierung:

    Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.

    Folgendes gilt zu beachten:

    • Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an Laternenmasten, Litfaßsäulen und Anschlagtafeln und Großwerbetafeln an den Ortseingängen
    • Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
    • Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
    • Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.

    Höchstzahl pro Veranstaltung 35 Stück für max. 21 Tage. In der Zeit eines Wahlkampfes gilt für die zur Wahl zugelassene Partei / Gruppierung eine Sonderregelung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)

    Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Ingelheim

    Von der Erhebung kann abgesehen werden, wenn diese ausschließlich oder überwiegend im öffentlichen Interesse liegen, für Maßnahmen der Stadtbildverschönerung oder Wohltätigkeitsveranstaltungen erfolgen, religiösen, kulturellen oder politischen Zwecken dienen und keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, abgesehen werden.

    Plakatierung:

    Für jedes Plakat wird 1,00 €/Tag erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Für Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die regionalen Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz verantwortlich.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende