Wohnsitz anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

    Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

    Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

    Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

  • Teaser

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Ingelheim
    • Meldeschein: Diesen hält die Meldebehörde für Sie bereit. Die erforderlichen Daten werden in der Regel durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Meldebehörde direkt in das automatisierte Verfahren aufgenommen.
    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben bzw. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
    • Einzugsbestätigung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung). Hierfür steht bei dieser Leistungsbeschreibung ein Formular zur Verfügung, welches ausgefüllt bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen ist. Falls Sie in eine in Ihrem Eigentum stehende Wohnung einziehen, erfolgt die Einzugsbestätigung auf dem Formular als Eigenerklärung.
    • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, benötigt die Meldebehörde gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde bzw. bei Kindern die Geburtsurkunde. Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten unterschrieben, wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.

  • Rechtsgrundlage

    § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html

    § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html

    § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html

    § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html

    Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)

    https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage
  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Ingelheim

Wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Stadt Ingelheim am Rhein, wenn dies Ihr Wohnsitz ist. 

Das Einwohnermeldeamt ist ausschließlich nur über eine Online-Termin-Buchung erreichbar.

Ein persönliches Erscheinen ist notwendig.

Zuständige Abteilungen