Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Ingelheim

    Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung ist eine Gebühr von 6,50 Euro zu entrichten. Eine Kopie des Überweisungsträgers bzw. Verrechnungsschecks ist beizufügen.

    Gebührenfreie Meldebescheinigungen werden nur in Ausnahmefällen ausgestellt (z.B. zur Vorlage bei der Familienkasse, für Unterhaltsvorschuss und zu Wohngeldzwecken, für schulische Zwecke/Rentenzwecke etc.)

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende