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Veranstaltungsbezogene Zuschüsse bei Anmietung der kING
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Ingelheim am Rhein fördert auf unterschiedliche Weise die Arbeit von ortsansässigen Vereinen, insbesondere Sport- und Kulturvereinen. Dabei finden die speziellen Förderrichtlinien Anwendung, die zumeist auf die regelmäßige Vereinstätigkeit abstellen. In Bezug auf öffentliche Veranstaltungsangebote von Vereinen, deren Umsätze im Übrigen auch häufig für die Finanzierung der weiteren Vereinsarbeit von großer Bedeutung sind, bestehen jedoch keine Förder- bzw. Unterstützungsangebote der Stadt Ingelheim am Rhein. Vereine haben aber gerade bei Anmietung der kING - Kultur- und Kongresshalle Ingelheim am Rhein nicht unerhebliche Entgelte für die Miete und Nutzung von Räumen und Technik zu entrichten, die die Finanzierung derartiger, öffentlicher Veranstaltungen für diese Organisationen teils erheblich erschweren oder gar unmöglich machen.
Die Stadt Ingelheim am Rhein erkennt in der Tätigkeit der Vereine insgesamt einen wichtigen Beitrag zu einem lebendigen, von ehrenamtlich-bürgerschaftlichem Engagement getragenen, kulturellen Leben innerhalb Ingelheims. Unter der Voraussetzung verfügbarer Flaushaltsmittel ist die Stadt Ingelheim am Rhein daher bestrebt die ehrenamtliche Vereinsarbeit, über die spezialgesetzlichen Richtlinien der einzelnen Sparten und Themenfelder hinaus, zu fördern und zu unterstützen. Ziel der Förderung ist die langfristige und nachhaltige Stärkung ehrenamtlichen Engagements als fester Bestandteil des solidarischen und intergenerativen Miteinanders der Ingelheimer Stadtgesellschaft. Neben den Vereinen, die Zwecke der Pflege und Förderung des Sports, der Musik, Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege verfolgen, sollen dabei auch Verbände, Initiativen, Bündnisse und Träger in anderer Rechtsform oder die sich überparteilich im Bereich der demokratisch-politischen Bildung engagieren, gefördert werden, wenn diese keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.
Gegenstand der (gesonderten) Förderung nach dieser Richtlinie sind veranstaltungsbezogene Miet- und Nutzungskostenzuschüsse für die Nutzung der kING - Kultur- und Kongresshalle Ingelheim am Rhein im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungsangeboten von Organisationen. Diese Fördermittel sollen von jeder Organisation maximal einmal im Kalenderjahr für öffentliche Veranstaltungen in Anspruch genommen werden können. Im Übrigen bleiben sämtliche anderen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten der Vereine durch die Stadt Ingelheim von einer Förderung nach dieser Richtlinie unberührt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Antrag auf veranstaltungsbezogene Zuschüsse bei Anmietung der kING(Schriftformerfordernis: Keine Schriftform erforderlich)