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Bundestags- und Landratswahl 2025
Briefwahlunterlagen können voraussichtlich erst ab dem 29. Januar 2025 beantragt werden
Informationen zur Beantragung der Briefwahl und Zusendung der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl mit verbundener Wahl zur Landrätin/ zum Landrat am 23.02.2025 und einer eventuellen Stichwahl am 16.03.2025
Die vorgezogene Bundestagswahl mit der verbundenen Wahl zur Landrätin/ zum Landrat am 23. Februar 2025 führt zu extrem verkürzten Fristen, wie Landeswahlleiter Marcel Hürter bereits mehrfach in den Medien bekanntgab.
Dies betrifft vor allem die Briefwahl.
Nach derzeitigem Stand kann mit der Briefwahlausgabe/Versendung erst am 10. Februar 2025 begonnen werden.
Die Wahlbenachrichtigungen werden in Ingelheim um den 29. Januar 2025 zugestellt.
Derzeitige Möglichkeiten bis zur Öffnung des Wahlbüros und Ausgabe der Briefwahl:
- Beantragung der Briefwahl per E-Mail über die briefwahl@ingelheim.de
- Formlose Beantragung per Brief an Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Wahlamt, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein
Notwendige Angaben für die Briefwahlbeantragung:
- Vorname, Nachname,
- Geburtsdatum
- Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort bzw. Versandadresse (Urlaubsadresse, Rehaklinik etc.)
- Briefwahlbeantragung gilt für Bundestagswahl, Wahl zur Landrätin/ zum Landrat und eventuelle Stichwahl
Wir informieren Sie sobald die Ausgabe der Briefwahl vor Ort bzw. die Beantragung online über die Homepage erfolgen kann.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite: Briefwahlunterlagen beantragen | Ingelheim am Rhein