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Stadtvorstand
Der Stadtvorstand
Der Stadtvorstand setzt sich aus dem Oberbürgermeister, der Bürgermeisterin und einer Beigeordneten zusammen. Nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung berät der Stadtvorstand in Fällen, in denen zwischen dem Oberbürgermeister und den Beigeordneten Einvernehmen herzustellen ist. Darüber hinaus bedarf der Oberbürgermeister der Zustimmung des Stadtvorstandes bei der Festsetzung der Tagesordnung für die Sitzungen des Stadtrates und bei Eilentscheidungen.
Alle Mitglieder des Stadtvorstandes der Stadt Ingelheim haben eigene Geschäftsbereiche. Sie verwalten diese im Rahmen der Beschlüsse des Stadtrates und der allgemeinen Richtlinien des Oberbürgermeisters selbstständig. Sie bereiten die Beschlüsse der Ausschüsse ihres Geschäftsbereiches vor und führen dort den Vorsitz.
Der Oberbürgermeister leitet die Stadtverwaltung und vertritt die Stadt Ingelheim am Rhein nach außen. Er ist unter anderem für die Ausführung der Beschlüsse des Stadtrates sowie seiner Ausschüsse verantwortlich
Berichtspflicht über Nebentätigkeiten und Ehrenämter nach § 119 Abs. 3 LBG RP
Nach § 119 Abs. 3 LBG haben Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten.
Die aktuellen Berichte über die entsprechenden Nebentätigkeiten und Ehrenämter können nachfolgend aufgerufen werden: