Briefwahlunterlagen beantragen

Briefwahlunterlagen für Stichwahl zum Landrat 2025 beantragen

Wer zur geplanten Stichwahl zum Landrat am 16. März 2025 verreist ist oder lieber per Post wählen möchte, kann jetzt Briefwahl beantragen. 

Bitte beachten Sie: Briefwähler, die bereits zur Bundestagswahl Briefwahlunterlagen beantragt hatten, erhalten die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl am 16. März 2025 in der kommenden Woche!

Bitte beachten:

Die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl des Landrates, welche gleichzeitig mit der Bundestagswahl beantragt wurden, werden bis Samstag, den 1. März 2025 durch das Wahlamt auf den Postweg verbracht.

Wer zur Stichwahl noch Briefwahlunterlagen beantragen möchte kann dies auf den vorgenannten Wegen erledigen.

Weiterhin ist eine vor Ort Beantragung mit gleichzeitiger Wahl im Briefwahlbüro unter den zu beachtenden Öffnungszeiten möglich.

Am Freitag, 14. März 2025 ist das Briefwahlbüro von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung (Attest erforderlich) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen von einem Dritten mit Antrag und Vollmacht noch am Wahlsonntag, 16. März 2025 von 8 Uhr bis spätestens 15 Uhr im Briefwahlbüro, Konrad-Adenauer-Straße 4, beantragt und ausgestellt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgefüllten Unterlagen am Wahl-Sonntag 16. März 2025 bis spätestens 18 Uhr, dem Briefwahlvorstand vorliegen müssen. Wir bitten daher eindringlich, die Wahlunterlagen frühzeitig zu beantragen bzw. ausgefüllt zurück zu senden.

Wähler*innen, die per Briefwahl entscheiden, können ihre Briefwahlunterlagen N I C H T während der gesamten Wahlzeit in ihrem angestammten Wahllokal am Wahl-Sonntag abgeben, sondern lediglich bis maximal 14 Uhr danach müssen diese entweder an die angegeben Adresse auf dem Wahlbrief oder im Rathaus, Wilhelm-Leuschner-Straße 61 abgeben oder in den Briefkasten auf dem Fridtjof-Nansen-Platz 1, einwerfen werden.

Achtung: Briefwahlunterlagen, die postalisch an das Briefwahlbüro zurückgeschickt werden, brauchen nicht frankiert zu werden.

Wähler*innen, die glauben wahlberechtigt zu sein, bis zum Sonntag, 16. März 2025 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 06132 782-263 bzw.  06132 782-138 bzw.  06132 782-704 den Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer zu erfragen. Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in ihrem Wahllokal unter Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Ausweises, ID Karte, Reisepass wählen gehen.

Derzeitige Möglichkeiten bis zur Öffnung des Wahlbüros und Ausgabe der Briefwahl:

Direkt zur Online-Beantragung bitte hier klicken (externe Weiterleitung)

  • Beantragung der Briefwahl per E-Mail über die briefwahl@ingelheim.de
  • Formlose Beantragung per Brief an Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Wahlamt, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein

Angaben notwendig:

Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Vollmacht:

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 

Formloser Antrag:

Bitte senden Sie den Antrag auf Briefwahl per formlosen Antrag an die Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein oder per Mail an Briefwahl@ingelheim.de.

Die Briefwahlunterlagen können erst verschickt werden, wenn die Stimmzettel gedruckt sind. Und diese wiederum können erst gedruckt werden, wenn alle Wahlvorschläge eingereicht und zugelassen sind.