Briefwahlunterlagen beantragen

Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl und die Wahl zur/zum Landrat/Landrätin 2025 beantragen

Wer zur geplanten Bundestagswahl und der Wahl zur/zum Landrat/Landrätin am 23. Februar 2025 verreist ist oder lieber per Post wählen möchte, kann bereits jetzt Briefwahl beantragen. Gleiches gilt für die eventuelle Stichwahl am 16. März 2025.

Bitte beachten:

Am Freitag, 21. Februar 2025 ist das Briefwahlbüro von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Zudem öffnet das Briefwahlbüro als gesonderter Service auch am Samstag, 22.02.2025 ergänzend von 10 bis 12 Uhr.

Hier sind keine Neubeantragungen mehr möglich, es wird nur noch im Falle plötzlicher Erkrankung bzw. der Ersatz verlorener Wahlscheine bearbeitet. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Freitag, 21. Februar 2025 um 15.00 Uhr im Briefwahlbüro, Konrad-Adenauer-Straße 4, beantragt und selbstständig oder vom Bevollmächtigten abgeholt werden.

Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung (Attest erforderlich) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen von einem Dritten mit Vollmacht noch am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, von 8:00 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr im Briefwahlbüro beantragt und ausgestellt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgefüllten Unterlagen am Wahl-Sonntag, 23. Februar 2025 bis spätestens 18.00 Uhr, dem Wahlbüro vorliegen müssen. Wir bitten daher eindringlich, die Wahlunterlagen frühzeitig zu beantragen bzw. ausgefüllt zurück zu senden.

Wähler/innen, die per Briefwahl entscheiden, können ihre Briefwahlunterlagen N I C H T in ihrem angestammten Wahllokal abgeben, sondern müssen diese entweder an die angegeben Adresse auf dem Wahlbrief senden oder im Rathaus, Wilhelm-Leuschner-Straße 61 abgeben oder in den Briefkasten auf dem Fridtjof-Nansen-Platz 1, einwerfen.

Achtung: Briefwahlunterlagen, die postalisch an das Briefwahlbüro zurückgeschickt werden, brauchen nicht frankiert zu werden.

Wähler, die glauben wahlberechtigt zu sein, bis zum Sonntag, 23. Februar 2025 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 06132-782263 bzw.  06132 782-138 bzw.  06132 782-704 den Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer zu erfragen. Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in ihrem Wahllokal unter Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Ausweises wählen gehen.


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Derzeitige Möglichkeiten bis zur Öffnung des Wahlbüros und Ausgabe der Briefwahl:

Direkt zur Online-Beantragung bitte hier klicken (externe Weiterleitung)

  • Beantragung der Briefwahl per E-Mail über die briefwahl@ingelheim.de
  • Formlose Beantragung per Brief an Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Wahlamt, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein

Angaben notwendig:

Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Vollmacht:

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 

Formloser Antrag:

Bitte senden Sie den Antrag auf Briefwahl per formlosen Antrag an die Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein oder per Mail an Briefwahl@ingelheim.de.

Die Briefwahlunterlagen können erst verschickt werden, wenn die Stimmzettel gedruckt sind. Und diese wiederum können erst gedruckt werden, wenn alle Wahlvorschläge eingereicht und zugelassen sind.